Lkw-Schild für Frankreich „Toter Winkel“ - "Angles Morts", selbstklebender Aufkleber ca. 250 x 170 mm.
Die Aufkleber werden im digitalen Druckverfahren gefertigt und mit einem Schutzlaminat überzogen. Dies schützt den Aufkleber von Schmutz und UV-Strahlen.
Seit Jahresbeginn 2021 müssen laut Artikel R. 313-32-1 der französischen Straßenverkehrsordnung einheimische wie ausländische Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Aufklebern oder Plaketten versehen werden, die auf den „
toten Winkel“ hinweisen.
Die Kennzeichnungspflicht sollten auch deutsche Camper berücksichtigen, wenn sie nach Frankreich reisen.
Die Warnhinweise müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Fahrzeugheck angebracht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Kennzeichen und die vorgeschriebenen Beschriftungen des Fahrzeugs sichtbar bleiben. Auch die Beleuchtungseinrichtungen und die Sicht des Fahrers dürfen nicht verdeckt sein.
Sofern technisch möglich, müssen die Aufkleber oder Schilder am Fahrzeugheck rechts von der Längsmittelachse in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden befestigt werden.
Die seitliche Kennzeichnung ist links und rechts innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen in einer Höhe zwischen 0,9 m und 1,5 m vom Boden anzubringen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 m vom Boden.
Wohnmobil-Fahrern wird empfohlen, einen Aufkleber mit Bus-Symbol zu verwenden, weil es sich bei den Wohnmobilen um Fahrzeuge zur Personenbeförderung und nicht zur Güterbeförderung handelt.
Wer die neue Verordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld über 135 Euro.